Finden Sie hier die Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz sowie die Checkliste für die technische Überwachung am Arbeitsplatz.
Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen empfehlen der VTSS sowie die Swiss Retail Federation freiwillig wieder eine Personenbeschränkung in den Läden und Tankstellenshops einzuführen. Dies geschieht mit der Absicht, einen erneuten Lockdown oder Teilschliessungen zu verhindern.
Konkret sieht die Personenbeschränkung folgende Punkte vor:
- Pro 6m2 Verkaufsfläche ein Kunde / eine Kundin
- Shopmitarbeiter/innen müssen nicht miteinberechnet werden
- Abstandsmarkierungen vor der Kasse sollten erneut angebracht werden
Die Umsetzung dieser Aktion soll ab Donnerstag, 16. Dezember 2021 schweizweit in Kraft treten.
Uns ist bewusst, dass diese freiwillige Massnahme einen Mehraufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter/innen bedeutet. Wir hoffen jedoch, somit weiteren Einschränkungen entgegenwirken zu können.
Der VTSS hat den GAV Tankstellenshops neu verhandelt. Die Einführung des angepassten Vertragstextes wäre eigentlich per 1. Januar 2022 geplant gewesen. Nun ist es auf Seiten der Bundesverwaltung zu Verzögerungen gekommen, weshalb sich die Einführung des GAV auf unbestimmte Zeit verzögert.
Für Sie als Arbeitgeber hat dies folgende Konsequenzen:
- Der bestehende GAV läuft vorläufig unverändert weiter;
- Sie müssen auf den 1. Januar keinerlei Anpassungen vornehmen, die Mindestlöhne und alle anderen Bestimmungen des GAV gelten bis auf Weiteres;
- Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Umsetzung der neuen Bestimmungen vorzubereiten, damit sie diese innert eines Monats umsetzen können;
- Wir informieren Sie umgehend, sobald der Bundesrat über die Umsetzung entschieden hat. Stand heute gehen wir davon aus, dass dies Ende Frühling bis Anfang Sommer sein wird.
Wichtig: Die generelle Gültigkeit des GAV (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024) und damit auch die vereinbarten Lohnerhöhungsstufen (2022, 2023, 2024) bleiben trotz dieser Verzögerung unverändert. Das bedeutet für Sie: Falls der GAV beispielsweise am 1. Juli 2022 in Kraft tritt, dann gelten die vereinbarten Mindestlöhne dennoch nur bis zum 31. Dezember 2022 und ab dem 1. Januar 2023 die für 2023 vereinbarten Mindestlöhne.
Sehr geehrte VTSS Mitglieder
Aufgrund der gestrigen Beschlüsse des Bundesrates zur Anpassung der Covid19-Verordnung teilen wir Ihnen folgende Informationen mit, die für Sie wichtig sind:
Im Innenbereich der Tankstellenshops gilt nach wie vor eine Maskenpflicht, sowohl für das Personal wie auch für die Kunden.
Tankstellenshops, welche über einen Bistrobereich oder eine Kaffeeecke verfügen, müssen neu folgendes beachten:
Personen ab 16 Jahren, welche im Bistrobereich (innen) etwas konsumieren möchten, müssen ein Covid-Zertifikat vorweisen. Das Zertifikat muss vom zuständigen Personal vor Ort kontrolliert werden, bevor der Kunde etwas bestellt. Nach der Zertifikats-Überprüfung gilt für die Gäste keine Maskenpflicht mehr (auch nicht dann, wenn man den Tisch verlässt und die Sanitärraume aufsucht). Das heisst, die patentinhabende Person muss sicherstellen, dass in ihrem Betrieb im Bistrobereich (innen) ausschliesslich Personen bedient werden, welche entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind und dies mit einem gültigen Zertifikat belegen können. Die Überprüfung der Gültigkeit der Zertifikate obliegt den Betreiberinnen und Betreibern, inkl. der entsprechenden Schulung und Anweisung des Personals. In die Pflicht genommen werden die Patentinhabenden und die vor Ort verantwortlichen Personen.
Überprüft werden muss vor Ort die Gültigkeit des Zertifikats sowie die damit korrespondierende Identität der das Zertifikat vorweisenden Person. Diese Person muss sich mit einem gültigen Ausweis inkl. Foto ausweisen. Analog der Alkoholabgabe an Minderjährige darf durch die patentinhabende Person, resp. den Betreiberinnen und Betreibern ein Ausweis kontrolliert werden, um die Einhaltung der geltenden Covid-Vorschriften sicherzustellen. Für die Überprüfung des Zertifikats laden Sie sich bitte die offizielle Covid Certificate Check-App herunter (klicken Sie hierfür direkt auf unten stehendes Bild).
Download Apple App Store
Personen ohne Zertifikat dürfen im Innenbereich nichts konsumieren!
Die Zertifikats-Überprüfung kann am Tisch, d.h. spätestens beim ersten Kontakt mit dem Personal, überprüft werden. Es darf nicht mit dem Service begonnen werden, ohne dass zuvor die Zertifikate aller Gäste überprüft wurden. Auf dem Weg vom Eingang bis zum Sitzplatz gilt eine Maskenpflicht.
Bei Selbstbedienungsrestaurants kann die Zertifikatskontrolle im Eingangsbereich, aber beispielsweise auch erst an der Kasse erfolgen.
Eine systematische Datensammlung oder eine Listeerstellung mit Daten von Stammgästen (bspw. Gültigkeitsdaten der Zertifikate) ist verboten. Die Zertifikate sind bei jedem Gast anlässlich jedes Besuches im Betrieb erneut zu prüfen.
Die Erhebung von Kontaktdaten im Bistro ist nicht mehr erforderlich.
Im den Aussenbereichen besteht keine Zertifikatspflicht. Gäste ohne Zertifikat dürfen die im Innenraum befindlichen Sanitärräume nur mit Maske (permanent tragend) aufsuchen.
Die Zertifikatspflicht besteht nicht für das Personal mit Kontakt zu Gästen. Für dieses gilt wie bereits heute eine Maskenpflicht – auch in den Räumlichkeiten, welche nur für Personal zugänglich sind. Nur wenn sämtliche anwesenden Mitarbeitenden über ein Zertifikat verfügen, darf auch das Personal auf die Maske verzichten.
Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 13. September 2021, 00.00 Uhr, und sind (Vorderhand) beschränkt bis am 24. Januar 2022.
- Für Läden, also auch die Tankstellenshops, gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Sie können somit Ihre Kapazität wieder voll ausnutzen.
- Für Tankstellenshops welche über einen Bistrobereich verfügen, entfällt die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch.
- In Innenbereichen bleibt die Sitzpflicht bei der Konsumation bestehen und der Abstand von 1.5m zwischen den Gruppen muss eingehalten werden.
- Pro Gruppe muss nach wie vor ein Kontakt erhoben werden (mittels QR-Code oder Liste).
- Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen.
- In den Aussenbereichen entfällt die Sitzpflicht, die Maskenpflicht und das Erheben der Kontaktdaten.
- Auch draussen gilt es, den Abstand von 1.5m zwischen den Gruppen einzuhalten.