Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz freuen sich über den Entscheid des Bundesrats, den neuen GAV für die Tankstellenshops allgemeinverbindlich zu erklären. Sie bedauern, dass im Tessin die verhandelten Mindestlöhne nicht gelten. Der Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Februar 2018 in Kraft.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist mit letzten Abklärungen zur Einführung des GAV Tankstellenshops beschäftigt. Wir gehen davon aus, dass diese in den kommenden Wochen abgeschlossen werden können und rechnen daher mit einem Inkrafttreten des GAV im Sommer/Herbst. Selbstverständlich werden wir Sie so zeitnah wie möglich informieren, sobald eine Entscheidung gefallen ist.
Wie bereits angekündigt, ist im Frühjahr 2017 die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages Tankstellenshops geplant. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt. Vor einigen Tagen wurde das Vertragswerk vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Sie finden den gesamten Vertragstext unter dem folgenden Link: