Der Bundesrat hat heute weitere Verschärfungen der Corona-Schutzmassnahmen beschlossen. Leider müssen Tankstellenshops auch weiterhin am Sonntag und am Abend geschlossen bleiben, die letzte Woche verfügten Einschränkungen bleiben bestehen. Der Bundesrat hat damit die dringenden und gut begründeten Apelle unserer Branche ignoriert. Schlimmer noch: Bäckereien dürfen ab sofort am Sonntag wieder öffnen, was für unsere Branche eine weitere Diskriminierung bedeutet.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die Anzahl Personen pro Verkaufsfläche weiter eingeschränkt: Erlaubt sind zukünftig noch;
- In Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche bis 40 Quadratmeter dürfen höchstens 3 Kundinnen oder Kunden anwesend sein.
- Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, gilt Folgendes;
1. 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
2. zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Anhang auf Seite 6.
Die für die Allgemeinheit bedeutendste Verschärfung, die Schliessung aller Gastronomiebetriebe ab kommenden Dienstag, betrifft auch all diejenigen Tankstellenshops, die über ein Bistro verfügen. Auch dieses muss ab kommenden Dienstag, 22. Dezember, geschlossen werden, die Bewirtung von Gästen wird nicht mehr erlaubt sein.
Die kantonalen Ausnahmebedingungen, über die wir Sie vergangene Woche informiert haben, bleiben bis auf Weiteres bestehen (mit Ausnahme der Gastronomiebetriebe).
Die Massnahmen gelten vorerst bis am Freitag, 22. Januar 2021.
Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS fordert Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot für Tankstellenshops
Der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS fordert den Bundesrat ultimativ dazu auf, die Tankstellenshops bei seinen für morgen angekündigten Verschärfungen der Corona-Schutzmassnahmen vom sinnlosen und schädlichen Sonntagsverkaufsverbot auszunehmen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln über die Festtage muss gewährleistet bleiben. Ausserdem ist die Schliessung der Tankstellenshops am Sonntag aus epidemiologischer Sicht kontraproduktiv.
Die erste Woche unter dem massiv verschärften Corona-Schutz-Regime hat gezeigt, dass der Verband Tankstellenshops Schweiz mit seinen Befürchtungen recht hatte: Lange Schlangen vor den Lebensmittelläden kurz vor Ladenschluss um 19:00 Uhr und grosse Konfusion bei der Kundschaft, weshalb Tankstellenshops schliessen müssen, während Bäckereien zwar Gäste bewirten, ihnen aber kein Brot mit nach Hause geben durften. Dieses Bild zeigte sich in den vergangenen Tagen landauf landab als Folge des undurchdachten Entscheids des Bundesrates, über den gesamten schweizerischen Detailhandel eine Sperrstunde und ein Sonntagsverkaufsverbot zu verhängen.
Epidemiologisch unsinnige Massnahme
Der VTSS hat sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, dass die Tankstellenshops keine Infektionshotspots sind, da sie über ein wasserdichtes Schutzkonzept verfügen. Ein Schutzkonzept, welches von den Shopbetreibern sehr konsequent umgesetzt wird, sich bereits im ersten Lockdown bewährt hat und durch die Anordnung des Bundesrates, nur noch eine Person pro 10 m2 im Shop zuzulassen, sogar noch verschärft wurde. Mit der willkürlichen Verkürzung der Öffnungszeiten hat der Bundesrat nun aber einen wahren Ansturm auf Tankstellenshops und Convenience-Stores ausgelöst – insbesondere in der Zeit kurz vor Ladenschluss –, was zu langen Schlangen vor den Verkaufsgeschäften und somit zu einer Erhöhung des Infektionsrisikos geführt hat. Eine nicht nur unnötige, sondern offensichtlich kontraproduktive Massnahme.
Versorgung der Bevölkerung muss gewährleistet bleiben
Weiter beraubt der Bundesrat die Tankstellenshops mit dieser Massnahme ihrer Rolle zur Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln ausserhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten. Dies ist insbesondere über die Festtage schlicht unverantwortbar. Der VTSS hat die Landesregierung daher in einem Brief eindringlich dazu aufgefordert, die genannten Beschränkungen für Tankstellenshops noch vor den Weihnachtstagen wieder aufzuheben. Tankstellenshops stellen, wie oben beschrieben, keine Infektionsherde dar, spielen für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Treibstoff aber eine essenziell wichtige Rolle. Wir wiederholen unsere Forderung auf diesem Weg mit Nachdruck.
Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS empört über die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen
Der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS ist über die heute vom Bundesrat verhängten Schutzmassnahmen – Sperrstunde ab 19:00 Uhr und Sonntagsverkaufsverbot – empört: Es kann nicht sein, dass es in den nächsten sechs Wochen abends und an Sonntagen nicht möglich sein soll, Lebensmittel und Güter des täglichen Gebrauchs kaufen zu können. Das wird zu Masseneinkäufen und damit zu Menschenansammlungen jeweils vor den Schliessungstagen führen. Der VTSS fordert den Bundesrat nachdrücklich dazu auf, die Tankstellenshops von diesen unverhältnismässigen Massnahmen umgehend auszunehmen.
Die schweizerischen Tankstellenshops haben sich im Markt als Zentren der Versorgungssicherheit etabliert und werden von der Bevölkerung in dieser Rolle klar anerkannt. Tankstellenshops stellen die Versorgung der Bevölkerung sowohl mit Treibstoffen aller Art als auch mit Lebensmitteln und sonstigen Gütern des täglichen Gebrauchs ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten sicher. Wer am Sonntag Mehl, Teigwaren, Milch oder sonstige Grundnahrungsmittel benötigt, fährt zum nächsten Tankstellenshop oder in den nächsten Bahnhof. Shopping im Sinne einer Freizeitaktivität findet auf Tankstellenshops erwiesenermassen nicht statt.
Problematisch für Personen mit unregelmässigen Arbeitszeiten
Mit seinen heute veröffentlichten Schutzmassnahmen beraubt der Bundesrat die Tankstellen- und Convenience-Stores ohne Not und ohne erkennbaren Grund ihrer angestammten Rolle. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es in den nächsten sechs Wochen abends und an Sonntagen nicht möglich sein soll, Lebensmittel kaufen zu können. Insbesondere Personen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, die auf Shops mit verlängerten Öffnungszeiten angewiesen sind, stellt diese Massnahme vor grosse Probleme.
Tankstellenshops zu keiner Zeit Treiber der Pandemie
Besonders unverständlich ist die Massnahme vor dem Hintergrund, dass Tankstellenshops zu keinem Zeitpunkt als Treiber der Pandemie agiert haben. Die Tankstellenshops haben seit Beginn der Pandemie auf wasserdichte Schutzkonzepte gesetzt, die ausnahmslos und sehr gründlich eingehalten worden sind. Diese Konzepte haben sich auch während des ersten Lockdowns im April in der Praxis bewährt. Tankstellen- und Convenience-Stores sind darüber hinaus keine Orte, an denen sich grosse Personengruppen bilden. Mit der erst vor einigen Tagen verabschiedeten Regel, dass sich nur noch eine Person pro 10 m2 in einem Shop aufhalten darf, ist das Infektionsrisiko in Tankstellenshops noch einmal markant gesunken.
Chaos vor den Weihnachtstagen vorprogrammiert
Bekanntlich sind der 25. und 26. Dezember Feiertage und der 27. Dezember fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Somit wird es gemäss der heute vorgestellten Verordnung des Bundesrats über die Feiertage drei Tage lang in weiten Teilen des Landes unmöglich sein, Lebensmittel zu kaufen. Das Chaos in den Supermärkten am 23. und 24. Dezember ist somit bereits vorprogrammiert. Diese willkürliche Einschränkung der Einkaufszeiten ist somit nicht nur unnötig, sondern auch kontraproduktiv, da sich die vielen Einkaufswilligen auf weniger Zeit verteilen werden und somit der Andrang und folglich das Ansteckungsrisiko noch grösser wird.
Ramon Werner, Präsident des VTSS, äussert sich wie folgt: «Wir verstehen, dass zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen und unterstützen den Kampf gegen COVID19. Eine generelle Schliessung am Sonntag führt aber nur zu Masseneinkäufen an den Vortagen. Massenandrang mit gesteigertem Infektionsrisiko ist die Folge. Daher scheint diese Massnahme wenig durchdacht.»
Wir fordern den Bundesrat nachdrücklich auf, diese unnötigen und kontraproduktiven Beschränkungen für Tankstellenshops noch vor den Weihnachtstagen aufzuheben. Tankstellenshops stellen keine Infektionsherde dar, sind für die Versorgungssicherheit aber essenziell – gerade in einer angespannten Zeit, wie wir sie derzeit erleben.
Kontakt:
Ueli Bamert, Vizepräsident VTSS
Tel: 079 742 60 21
Mail:
Medienmitteilung als PDF
Wie der Bundesrat heute mitgeteilt hat, unterliegen alle Einkaufsgeschäfte in der Schweiz, also auch die Tankstellenshops, einer Sperrstunde zwischen 19:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens. Ausserdem ist der Sonntagsverkauf in allen Einkaufsgeschäften und Tankstellenshops untersagt; dies gilt auch für die Feiertage vom 25. und 26. Dezember und am 1. Januar. Diese Massnahme gilt ab morgen, 12. Dezember, für sechs Wochen bis zum 22. Januar. Die entsprechende Verordnung finden sie hier. Wir bitten Sie alle, diese Vorgaben einzuhalten.
In Kantonen, in denen es die epidemiologischen Kriterien zulassen, können die Öffnungszeiten für Einkaufsgeschäfte, also auch für Tankstellenshops ausgeweitet werden. Ob dies auch auf den Sonntagsverkauf zutrifft. In der Verordnung des Bundesrates steht hierzu:
Ein Kanton kann die Öffnungszeiten nach den Artikeln 5a Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 1 und 5abis ausweiten, wenn im betreffenden Kanton die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die notwendigen Kapazitäten nach Artikel 5c Absatz 3 Buchstaben b und c sind vorhanden.
- Die Reproduktionszahl während mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen liegt unter 1; massgebend sind die von der Theoretical Biology Group des Instituts für Integrative Biologie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich veröffentlichten Daten.
- Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Personen liegt in den letzten sieben Tagen unter dem schweizerischen Durchschnitt; massgebend sind die vom BAG veröffentlichten Daten.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei den betroffenen Kantonen in erster Linie um Westschweizer Kantone handelt. Wir bitten Sie daher, sich bei Ihren kantonalen Behörden zu erkundigen, ob in Ihrem Kanton Ausnahmen gelten.
Wir werden umgehend beim Bundesrat intervenieren, um zu versuchen, eine Lockerung für Tankstellenshops und Convenience-Stores zu erwirken. Es kann nicht sein, dass in den nächsten 6 Wochen in der ganzen Schweiz ausnahmslos abends und an den Sonntagen keine Lebensmittel gekauft werden können, insbesondere über Weihnachten an drei Tagen hintereinander.
Wir werden Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert und die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in die Praxis umgesetzt werden. Auch gegenüber den Kundinnen und Kunden wird dadurch Verantwortung und Professionalität kommuniziert.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Schutzkonzepten.
Hier geht es zum Schutzkonzept für die Betreiber von Tankstellenshops.
Hier geht es zum Schutzkonzept für die Betreiber von Waschanlagen.
Vorgehen Schutzkonzept in Ihrem Betrieb, falls Sie eine Waschanlage betreiben:
- Laden Sie das Schutzkonzept herunter.
- Prüfen Sie für jedes Schutzziel (linke Spalte) die vorgeschlagenen Standardschutzmassnahmen (rechte Spalte).
- Wenn sämtliche Standardmassnahmen umgesetzt werden, bitte das entsprechende Feld auf der zusammenfassenden Seite ankreuzen / Wenn nicht alle Massnahmen umgesetzt werden, das entsprechende Feld ankreuzen.
- Sind gewisse Massnahmen objektiverweise in ihrer Tätigkeit nicht umsetzbar, muss dies in der entsprechenden Rubrik auf der zusammenfassenden Seite vermerkt und begründet werden. Das Schutzziel muss trotzdem erreicht werden, was eine andere Massnahme nötig machen kann.
- Legen Sie diese Massnahmen Ihren Angestellten vor.
- Setzen Sie die Massnahmen um.
- Datieren und signieren Sie das Dokument (im Hinblick auf eine eventuelle Kontrolle aufzubewahren). Ihr Konzept ist somit umgesetzt.
Was die Arbeitsrechtliche Situation angeht, so verweisen wir auf die Merkblätter unserer Dachverbände:
- Merkblatt Schweizerischer Gewerbeverband sgv «Rechtlicher Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus (Covid-19)»
- Schweizerischer Arbeitgeberverband «Leitfaden für Arbeitgeber zum Coronavirus»
Falls Sie gezwungen sind, Kurzarbeit anzumelden, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Wirtschaft und Arbeit in Ihrem jeweiligen Kanton. Generelle Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Website des SECO.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und einen kühlen Kopf in dieser ausserordentlichen Situation.