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Bitte pro Shop jeweils ein Formular einreichen.
Mitgliederbeitrag: Minimalbetrag gemäss Statuten und Festlegung an der Gründungsversammlung vom 13. September 2012, gegebenenfalls multipliziert beim Betrieb von mehreren Tankstellen mit Shop.
Neuer GAV ab 1. Januar 2026.
Laden Sie den neuen GAV 2026–2028 hier herunter.
Ein Dokument mit «Häufig gestellten Fragen» (FAQ) zum GAV Tankstellenshops steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.