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Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz freuen sich über den Entscheid des Bundesrats, den neuen GAV für die Tankstellenshops allgemeinverbindlich zu erklären. Sie bedauern, dass im Tessin die verhandelten Mindestlöhne nicht gelten. Der Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Februar 2018 in Kraft.

 

pdfMedienmitteilung: GAV Tankstellenshop

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