Bundesratsbeschluss neuer GAV ab 1. November 2023
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den geänderten GAV Tankstellenshops per 1. November in Kraft zu setzen.
Dies bedeutet unter Anderem, dass ab November höhere Mindestlöhne gelten, dass im Tessin neu ein verbindlicher Mindestlohn eingeführt wird und dass die Frist zur Kompensation von Überstunden neu 6 Monate anstatt 4 Monate beträgt. Diese und alle anderen geänderten Artikel finden Sie im Bundesratsbeschluss vom 4. Oktober 2023:
Bundesratsbeschluss GAV Tankstellenshops Okt. 2023